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1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich
bei Abweichungen von
dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise
des anderen
unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht
eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren
Folgen f3m unverzüglich
mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter,
die die
Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende
Vertragspartei verantwortlich
und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich
jeweils unverzüglich
mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten
Ansprechpartner
und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen
Vertretungsmacht
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen
Abständen über Fortschritte und
Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend
in die Durchführung
des Vertrages eingreifen zu können.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt f3m bei der Erfüllung der vertraglich
geschuldeten Leistungen.
Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen
von Informationen, Datenmaterial
sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden
dies erfordern.
Der Kunde wird f3m hinsichtlich der von f3m zu erbringenden Leistungen
eingehend instruieren.
2.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, f3m im Rahmen der Vertragsdurchführung
(Bild-,
Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese
f3m umgehend und in einem
gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format
zur Verfügung zu stellen.
Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein
anderes Format erforderlich,
so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde
stellt sicher, dass f3m die zur
Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.3 Liefert der Kunde 3 Wochen nach erfolgter Auftragserteilung und wiederholter
Aufforderung
von f3m nicht die entsprechenden Informationen oder Materialien, oder
können durch Verschulden
des Kunden in diesem Zeitraum keine Aufnahmetermine vereinbart werden,
so kann f3m dem
Kunden eine Rechnung über den gesamten Auftragswert stellen, ohne
dass die vertraglich
geschuldeten Leistungen tatsächlich geliefert werden.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für
ihn im Tätigkeitsbereich von
f3m tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen
einzustehen. f3m hat es gegenüber
dem Kunden nicht zu vertreten, wenn f3m aufgrund des Verhaltens eines
der vorbezeichneten
Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise
nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von f3m nur
durch den Ansprechpartner
zugesagt werden.
4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren
Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ohne
Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich
festzulegen und als
verbindlich zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und
Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von
Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat f3m
nicht zu vertreten und
berechtigen f3m, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer
der Behinderung zzgl.
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. f3m wird dem Kunden Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von f3m zu erbringenden
Leistungen
ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber
f3m äußern. Das weitere
Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen,
die
rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden
umgesetzt werden können,
kann f3m von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 f3m prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung,
Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt f3m, dass zu erbringende
Leistungen aufgrund
der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden
können, so teilt f3m dem Kunden dies mit
und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur
geprüft werden kann, wenn die
betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden.
Erklärt der Kunde sein
Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt f3m die Prüfung
des Änderungswunsches durch.
Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen;
das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird f3m dem Kunden die
Auswirkungen des
Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die
Darlegung enthält entweder
einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches
oder Angaben dazu, warum
der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer
erfolgreichen Abstimmung
dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als
Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen
Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches
gilt für den Fall, dass der
Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung
der Prüfung nach
Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der
Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
und gegebenenfalls
der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist
soweit erforderlich verschoben. f3m wird dem Kunden die neuen Termine
mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände
zu tragen. Hierzu
zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches,
das Erstellen eines Änderungsvorschlags
und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall,
dass zwischen den Parteien ein
Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im
Übrigen nach der üblichen
Vergütung von f3m berechnet.
6 Vergütung
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich in Euro
inkl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
7 Rechte
7.1 f3m gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache,
räumlich und zeitlich
nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß
zu nutzen.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es
dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu
vervielfältigen, zu
vermieten oder sonst wie zu verwerten.
8 Schutzrechtsverletzungen
8.1 f3m stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechts-
verletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde
wird f3m
unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter
informieren. Informiert der Kunde
die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche,
erlischt der
Freistellungsanspruch.
8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf f3m - unbeschadet etwaiger
Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene
Kosten hinsichtlich
der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen
vornehmen,
die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine
Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte
erwerben.
9 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des
Werks bestehenden
Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn f3m diese Pflichtverletzung
zu vertreten hat.
10 Haftung
10.1 f3m haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet f3m nur bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie
bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet
werden muss.
In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 2000 EURO.
10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet f3m insoweit
nicht, als der Schaden
darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen
und dadurch
sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt
werden können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
von f3m.
11 Sonstiges
11.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen
Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert
werden. Die Regelung des
§ 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
11.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen
aus dem jeweiligen Vertrags-
verhältnis geltend gemacht werden.
11.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind.
11.4 f3m darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als
Referenzkunden nennen.
f3m darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder
auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes
Interesse
geltend machen.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken
schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu
erfolgen. Meldungen, die
schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein
oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt. Die Parteien
werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame
Bestimmung ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst
nahe kommt. Entsprechendes
gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
12.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des Internationalen
Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist der Sitz von f3m.
f3m · Buchenweg 11 · D
82319 Starnberg
Telefon ++49(0)8151-2 68 00 66 · Fax ++49(0)8151-73 94 80
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